AGB - Voice +Music Academy - Vocal Performance GmbH
A. Unterrichtszeiten
Das Kursjahr der Vocal Performance GmbH hat zwei Semester. Ein Semester dauert von Februar bis Juli, das andere von August bis Dezember/Januar.
Eine Unterrichtslektion dauert, falls nicht anders deklariert, 50 Minuten.
Ein Ferienplan wird pro Semester erstellt und publiziert. Wegen Betriebsferien geschlossen bleibt das Unternehmen über Weihnachten / Neujahr während der Sommerferien. Der Einzelunterricht kann in dieser Zeit weitergeführt werden.
Für Lektionen, die auf gesetzliche Feiertage fallen, Auffahrt, Ostern, Pfingsten, 1. Mai, 1. August und die Weihnachts- und Neujahrs-Feiertage, besteht kein Anspruch auf Umbuchung.
B. Kursgeld und zusätzliche Kosten
Das Kursgeld umfasst die gemäss Anmeldung vereinbarten Leistungen.
Das Kursgeld ist im Voraus (vor Kursstart) zu bezahlen. 3 Ratenzahlungen sind in Ausnahmefällen und gemäss Absprache möglich (2 Raten = zzgl. 5%; 4 Raten = zzgl. 10%, 4 Raten sind erst ab Beträgen von CHF 1000.- möglich).
Muss seitens der Schule an eine Zahlung erinnert werden, sind Spesen von Fr. 20.- für die Erinnerung zu entrichten.
Bleibt die Zahlung nach erfolgter Mahnung aus, kann der Unterricht bis zum Zahlungseingang sistiert werden. Für die ausfallenden Lektionen besteht kein Anspruch auf Nachholbarkeit.
Das Unterrichtsmaterial basiert auf Unterlagen der Vocal Performance GmbH und ist durch das Kursgeld gedeckt. Zusätzlich anfallende Kosten für Noten etc. wegen speziellen Wünschen, tragen die Schüler.
Kann aus Gründen, die nicht in der Macht der Gesangs-/Musikschule liegen, kein Präsenzunterricht erteilt werden, wird den Kunden/Kundinnen nach Möglichkeit Fernunterricht angeboten. Ein Anspruch auf Erlass oder Senkung des Schulgelds besteht nicht.
Die Singers‘ Night wird als zweiteilig angesehen. Die Proben sind unabhängig von den Konzerten als einzelnes Kursangebot anzusehen. Können die Konzerte aufgrund eines nicht vorhersehbaren Ereignisses nicht stattfinden, wird keine Kursgebühr zurückerstattet.
C. Ausgefallene LektionenKurse oder Einzellektionen, die von Lehrpersonen abgesagt werden, können vor- oder nachgeholt werden. Ersatztermine werden direkt mit der betreffenden Lehrperson vereinbart. Die Vocal Performance GmbH kann bei Bedarf Ersatzlehrpersonen benennen.
Durch Tourneen können sich längere Abwesenheiten unserer Lehrpersonen ergeben. Der Unterricht kann dann durch eine Ersatzlehrperson erteilt werden.
Der Kunde ist verpflichtet, die Vocal Performance GmbH mindestens 48 Stunden vor dem Unterricht per Telefon über Abwesenheiten zu informieren. Ohne fristgerechte Abmeldung gilt eine Lektion als bezogen.
Kurse oder Einzellektionen, die seitens des Kunden aufgrund von Schule/Beruf oder Krankheit/Unfall ausfallen, können nachgeholt werden, falls ein Schreiben der Schule oder des Arbeitgebers oder ein ärztliches Zeugnis vorliegt.
Lektionen, die seitens der Kunden versäumt werden, inkl. Ferienabwesenheit, verfallen. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Ersatz. Es liegt im Ermessen der Lehrpersonen Verschiebungstermine zu vereinbaren. Diese müssen innerhalb des Semesters bezogen werden können.
D. Anmeldung und zeitliche GültigkeitMit der Anmeldung gilt der Vertrag als rechtsgültig geschlossen. Der Vertrag ist auf die unter Punkt E genannte Dauer oder auf unbestimmte Zeit (wöchentliches Abo) gültig und bleibt bis zum Eintreffen einer Kündigung respektive Änderungskündigung bestehen.
Kleingruppenkurse z. B. Vocal Basic und Workshops sind in sich abgeschlossene Kurse und müssen nicht separat gekündigt werden. Dies gilt ebenso für Lehrgänge sowie 5er und 10er Abos mit definierter Zeit.
Vor Semesterende werden die neuen Semesterrechnungen verschickt und an die bevorstehende Erneuerung des Vertrages erinnert.
E. Anmeldung 5er/10er/15er Abo, Packages
Die Anmeldung ist verbindlich. Die Unterrichtstermine werden individuell zwischen Kunde und Lehrperson vereinbart.
Die vereinbarten Lektionen müssen innerhalb 4 Monaten nach Anmeldung beim 5er, innerhalb 6 Monaten beim 10er und 15er Abo eingelöst werden. Nicht eingelöste Lektionen verfallen.
Ein Rücktritt vom Vertrag ist nicht möglich. Eine Rückerstattung des Kurs-geldes oder Teilen davon ist nicht möglich.
F. Kündigung und KurswechselDie Kündigung für Semesterkurse ist auf Ende eines Semesters möglich. Sie hat schriftlich auf dem Postweg jeweils Mitte Januar/ Mitte Juli unter Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Wochen zu erfolgen.
Bei nicht termin- und formgerechter Abmeldung bleibt die Zahlungspflicht für das folgende Semester bestehen.
Bei Abmeldungen, welche zwischen Ablauf der Kündigungsfrist und Semester-beginn eintreffen, wird eine Umtriebsgebühr von Fr. 200.- verrechnet.
Bei Abmeldungen nach Semesterbeginn, müssen 50% des Kursgeldes bezahlt werden, mindestens aber Fr. 200.- (wenn der Kurs noch nicht gestartet ist).
Quartalskurse: bei Abmeldungen, welche weniger als zwei Wochen vor Kursstart eintreffen, müssen 50% des Kursgeldes bezahlt werden.
Bei Austritt während des Semesters (sobald der Kurs gestartet ist, alle Kurse) ist keine Rückerstattung des Schulgeldes möglich. In Ausnahmefällen und auf Antrag entscheidet die Geschäftsleitung der Vocal Performance GmbH.
Bei einem Kurswechsel während des Semesters wird einmalig eine Umtriebs-gebühr von Fr. 60.- verrechnet.
G. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Zürich. Die Vertragsparteien vereinbaren, vor dem Beschreiten des Rechtsweges eine mediative Konfliktlösung zu suchen.